Impressum | Kontakt

Satzung

§ 3     Die Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind

a)  der Vorstand und
b)  die Mitgliederversammlung.

Aus organisatorischen Gründen können Arbeitskreise gebildet werden, deren Vorsitzende als beratende Mitglieder dem erweiterten Vorstand angehören.

 

§ 4     Die Mitgliederversammlung

 

4.1.   Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie findet mindestens einmal jährlich als ordentliche Mitgliederversammlung zur Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes, Beschlussfassung über den Vermögendstatus und Entlastung des Vorstandes statt. 
4.2.   Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist möglichst im ersten Quartal jeden Jahres einzuberufen. Eine außerordentliche MV hat der Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Eine Ladungsfrist von zwei Wochen ist einzuhalten und die Tagesordnung mit der schriftlichen Einladung bekannt zu machen. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand bzw. durch den Geschäftsführer.
4.3.  Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht kraft Gesetzes oder nach diesen Statuten in die Zuständigkeit anderer Vereinsorgane fallen. Sie entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
a)  Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins,
b)  Aufnahme neuer Mitglieder (in den Fällen § 2.2.2), die feierliche Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sowie den Ausschluss und die Streichung aus dem Verein,
c)  Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses sowie Entlastung des Vorstandes,
d)  Beschlussfassung über der Voranschlag des nächsten Rechnungszeitraumes,
e)  Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge,
f)   Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und einzelner Mitglieder,
g)  Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
4.4.  Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts ist durch schriftliche Bevollmächtigung zulässig.
Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder (bzw. ihrer Vertreter) anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet innerhalb von vier Wochen eine zweite MV mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist. 
4.5.  Die Tagesordnung setz der Vorstand fest. Anträge zur MV sind mindestens drei Tage vor Termin der MV beim Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.
4.6.  Der Vorsitz der MV führt der Vorstandvorsitzende, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Bei dessen Verhinderung wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. In der Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Der Vorsitzende der MV bestimmt den Protokollführer. Das Protokoll ist von diesem und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
4.7.   Die MV beschließt in der Regel in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht als Gegenstimmen gezählt. Beschlüsse zur Veränderung der Statuten des Vereins oder der Vereinsauflösung bedürfen der qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. 
4.8.   Beschlüsse zur Veränderung der Statuten des Vereins oder der Vereinsauflösung bedürfen der qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Änderungen der Satzung, die durch Beanstandungen des zuständigen Amtsgerichts oder Finanzamtes veranlasst werden, sind ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand vorzunehmen.

 

Ein neuer Krieg um Bergkarabach

...weiterlesen

Der Karabach-Konflikt: wie objektiv berichten die deutschen medien darüber?

...weiterlesen

Armenien: eine Gesellschaft voller Hass. Wie kommt es dazu?

...weiterlesen

Konflikt zwischen Russland und Georgien:
Noch ein letzter Schritt zum Krieg?

...weiterlesen

  • Spendenaktion